AGBs Sahr Appartements

Ergänzende Mietinformationen (AGB`s) für die Ferienwohnungen bei Sahr Appartements

Sehr geehrter Gast,

die ergänzenden Mietinformationen verstehen sich als allgemeine Geschäftsbedingungen und sind gleichzeitig Bestandteil der Hausordnung, auf die extra hingewiesen wird. Sie beschreiben unter anderem den jeweils spezifischen Ablauf der Buchung und Bezahlung als Ergänzung zu der Mietvereinbarung.

1. Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrages

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen des Vermieters.
  2. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
  3. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Der Beherbungsvertrag ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig.
  4. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
  5. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurde, akzeptiert.

2. Leistungen, Aufenthalt und Preise

  1. Die Ferienunterkunft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Unterkunft bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise an die Unterkunft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über die Ferienunterkunft beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Ferienunterkunft verauslagt werden, z.B. Brötchenservice.
  3. Für jeden Aufenthalt fällt eine obligatorische Endreinigungsgebühr in Höhe von 59 € an, die unabhängig von der Dauer des Aufenthalts zu entrichten ist.
  4. Der Mindestaufenthalt in der Ferienunterkunft beträgt 3 Nächte.
  5. Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und / oder Überlassung der Ferienunterkunft an andere Personen ist nicht erlaubt.
  6. Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum gesamten Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Auf die entsprechende Hausordnung wird verwiesen.
  7. Während des Aufenthaltes gilt die entsprechende Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB und / oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort zu kündigen und zu beenden. Ein Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung des Mietpreises oder eine anderweitige Entschädigung besteht nicht.

3. Zahlung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Gast ist grundsätzlich verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu bezahlen. Die Ferienunterkunft ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  2. Die Rechnungen der Ferienunterkunft sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  3. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Reservierung, Stornierung, Rücktritt des Kunden, Nichtinanspruchnahme

  1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich.
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines, kostenfreies, gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z. B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
  3. Sofern zwischen der Ferienunterkunft und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Unterkunft auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter ausgeübt hat.
  4. Der Gast kann seine Buchung bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Danach ist er verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 60 % des Mietpreises zu zahlen.
  5. Bei Nicht-Erscheinen des Gastes („no show“) bzw. bei verspäteter Anreise oder bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist das Entgelt für den gesamten Buchungszeitraum in voller Höhe geschuldet.
  6. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Vermieter zu richten und muss schriftlich erfolgen.
  7. Um ärgerliche Stornogebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, z.B. über die Internetseite www.reiseversicherung.de.

5. Rücktritt der Ferienunterkunft

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Ferienunterkunft in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Unterkunft gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Unterkunft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Weiterhin ist die Ferienunterkunft berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Unterkunft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn die Wohnungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden.
  4. Ein Rücktritt ist auch möglich, wenn der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt der Unterkunft entsteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Erstattung des Mietpreises und / oder Schadensersatz.

7. An- und Abreise

  1. Gebuchte Unterkünfte stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Im Falle einer Verspätung ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Mitteilung zu machen. Erfolgt keine Mitteilung, wird die Unterkunft bis spätestens 22.00 Uhr freigehalten. Danach besteht kein Anspruch auf die Unterkunft. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht für den Vermieter in diesem Fall nicht.
  2. Der Check-Out muss bis 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen.
  3. Sofern die Unterkunft am An- oder Abreisetag nicht wieder neu vermietet sein sollte, kann mit dem Vermieter eine spätere Uhrzeit vereinbart werden, sprechen Sie uns bei Bedarf bitte an.
  4. Die Unterkunft haftet nicht für vergessene oder zurückgelassene Gegenstände des Gastes.

8. Haftung des Vermieters und des Mieters

  1. Die Unterkunft haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag insbesondere auf die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle oder Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.
  2. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung für die Nutzung der Parkplätze, der Grünanlagen und der Terrasse incl. Sitzmöglichkeiten. Der Zugang zur Terrasse ist über eine Treppe möglich, die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Zudem übernehmen die Eltern für Ihre Kinder die uneingeschränkte Haftung. Üblicherweise befinden sich im Haus und auf dem gesamten Grundstück Treppen, Wege, Mauern uvm. was die Kinder natürlicherweise zum Spielen nutzen. Die Eltern müssen ihre Kinder entsprechend beaufsichtigen, um Unfälle zu vermeiden; der Vermieter übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung.
  4. Für Schäden am Kfz, die durch das Befahren des Grundstückes und die Nutzung der Parkplätze entstehen, wird von der Unterkunft keine Haftung übernommen.
  5. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
  6. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem hauseigenen Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Unterkunft nicht. Für Schäden am Kfz, die durch das Befahren des Grundstückes und die Nutzung der Parkplätze entstehen, wird vom Vermieter ebenso keine Haftung übernommen.
  7. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
  8. Der Mieter und seine Begleitpersonen haften in vollem Umfang für die verursachten Schäden am Inventar der Ferienwohnung, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eventuelle Schäden müssen sofort dem Vermieter mitgeteilt werden und können in der Regel über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden.
  9. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes.

9. Hausrecht

  1. Unter bestimmten Umständen (zur Schadensvermeidung, Feuer, Rohrbruch, Sturmschaden etc.) kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.

10. Kündigung

  1. Bei mehrfachem Verstoß gegen diese Mietbedingungen und/oder die Hausordnung kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Gast hat die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht.

11. Sprache

Diese AGB werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

12. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie im kaufmännischen Verkehr Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehenden Ansprüche und Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist Kulmbach. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Kulmbach ebenfalls Gerichtsstand.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zum Abschluss einer Mietvereinbarung unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder das Zustandekommen des Vertrages. Anstelle der ungültigen Klausel gilt das Gesetz. Jegliche Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.